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Recht für Trucker
Rechtsfragen für Trucker und andere mobile Berufe

Achtung: Diese Rubrik wird nicht mehr intensiv gepflegt. Bei steigendem Interesse werden wir Herrn Berf ansprechen und versuchen ihn zur Weiterarbeit zu bewegen.

Wir freuen uns an dieser Stelle Herrn Rechtsanwalt Berf begrüßen zu dürfen. Herr Berf hat sich freundlicherweise dazu bereit erklärt die Rubrik Verkehrsrecht mit Leben und vor allem mit Inhalt zu füllen.
Derzeit arbeiten wir noch am konzeptionellen Aufbau. Da diese Seite vor allem für Sie, die Leser und Besucher der Trucker Seite ins Leben gerufen wurde, würden wir uns über eine rege Teilnahme freuen.
Hier finden Sie in Zukunft Informationen zu folgenden Themenbereichen:
Straßenverkehr, StVO, Straßenverkehrsrecht, Bücher, Trucker und Fahrer, Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Abmahnung, Kündigung, Versetzung, Aufhebungsvertrag, Unfall, Verkehrsunfall, Verkehrsrecht, Unfallschaden und Unfallschadensregulierung, Ruhezeit, Lenkzeit, Arbeitsbereitschaft, Schichtdienst, Schichtzeit, Ladung, Beladung, Überladung, Übermüdung, Schmerzensgeld, Mietrecht, Schadensrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht, Kaufrecht, Werkvertrag, Werkvertragsrecht, Online-Beratung, Strafrecht, Strafverteidigung, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Bußgeld, Führerschein, Fahrverbot, Führerscheinentzug und vieles mehr!!
Falls Sie Ideen oder Fragen haben, richten Sie diese bitte an:
webmaster@die-trucker-seite.de
Vielen Dank

Es wurde bereits ein Forum mit dem Titel “Recht für Trucker” eingerichtet. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Hier geht es zum Forum

Kurzvorstellung der Rechtsanwaltskanzlei Berf:

Die Rechtsanwaltskanzlei Berf liegt in verkehrsgünstiger Lage in unmittelbarer Nähe zur Stadtgrenze Köln und den Autobahnkreuzen Köln/West (A1/A4) und Kerpen (A4/A61). Ein kostenloser Großparkplatz für 200 Pkw befindet sich direkt gegenüber dem Büro.

Unsere Mandanten sind Arbeitnehmer und Angestellte, Beamte und Selbständige sowie mittelständische Dienstleistungs-, Handwerks- und Industriebetriebe aus der Region Köln/Bonn/Aachen.

Örtlich zuständig für den Kanzleisitz ist das Amtsgericht Kerpen, das Landgericht Köln sowie das Oberlandesgericht Köln, bei denen Rechtsanwalt Max-Heiner Berf jeweils zugelassen ist. Nach der Neuregelung des sog. "Lokalisierungsprinzips” in der ZPO ist der Rechtsanwalt jedoch nicht mehr wie früher darin beschränkt, lediglich am Ort seiner Zulassung aufzutreten, so dass überörtliche Interessenvertretungen bei Rechtsstreitigkeiten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet möglich sind.

Die Arbeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Gebieten des Arbeitsrechts (insbesondere Kündigungsschutzrecht) und Vertragsrechts, in der Abwicklung von Straßenverkehrsunfall- und Haftpflichtschäden, der Vertragsgestaltung in allen zivilrechtlichen Rechtsgebieten sowie der Forderungsbeitreibung und Zwangsvollstreckung für mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatleute.

Darüber hinaus verteidigen wir Mandanten in Strafsachen und Bußgeldsachen.

Besonderen Wert legen wir auf den engen und persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten. Erreichbarkeit und persönliche Besuche sind für die Rechtsanwaltskanzlei Berf ebenso selbstverständlich wie Spezialisierung, ständige Fortbildung und zügige Mandatsbearbeitung unter Einsatz modernster Informations- und Kommunikationstechnologie.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.berf-ra.de

Kontakt:
Anwaltskanzlei Berf
Matthiasstr. 13
50226 Frechen
Tel. +49 (02234) 95582-0
Fax +49 (02234) 95582-33

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